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DOI: 10.1055/s-0032-1307298
Modellprojekt der AOLG zur Erfassung des Migrationshintergrundes bei den Einschulungsuntersuchungen
Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) aus dem Jahr 2003 soll die Integration von Migrantinnen und Migranten im Bereich Gesundheit verstärkt werden. Hierzu wurde u.a. eine Verbesserung der Datenlage als Planungsgrundlage zur Identifikation von Handlungsbedarf, Maßnahmenplanung und Evaluation gefordert. Auch im Integrationsmonitoring der Länder sind einzelne gesundheitliche Indikatoren u.a. aus den Einschulungsuntersuchungen vorgesehen. Allerdings gibt es bisher keine länderübergreifende einheitliche Definition des Migrationshintergrundes. Dies gilt auch für die Einschulungsuntersuchungen. Zwar werden in den einzelnen Bundesländern mehrheitlich Angaben zum Migrationshintergrund erfasst, es handelt sich aber weder um vergleichbare Angaben, noch gibt es eine einheitliche Definition des Migrationshintergrundes.
Vor dem o.g. Hintergrund wurde von der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG, AG Gesundheit, Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin) im Juni 2009 eine Unterarbeitsgruppe zur Erfassung des Migrationshintergrundes bei den Einschulungsuntersuchungen unter dem Vorsitz des Landes Berlin berufen, die im Rahmen eines Modellprojektes einen Fragenkatalog zur einheitlichen Erfassung des Migrationshintergrundes erarbeitet hat. Die Datenerhebung in den beteiligten Ländern ist im Herbst 2011 abgeschlossen. Die Auswertungen beginnen Anfang 2012. Es werden erste Ergebnisse aus dem Modellprojekt zu verschiedenen möglichen Definitionen des Migrationshintergrundes vorgestellt und diskutiert.