Z Geburtshilfe Neonatol 2011; 215 - FV07_03
DOI: 10.1055/s-0031-1293248

Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation: strukturierter, kriterienorientierter Entscheidungsprozess

M Langer 1
  • 1Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Allgemeines Krankenhaus der Medizinischen Universität Wien, Wien, Österreich

Ziel: Das österreichische Strafgesetzbuch lässt im § 97 weiten Interpretationsspielraum durch die Formulierung, ein Schwangerschaftsabbruch sei dann nicht rechtswidrig, wenn ‚eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde’. In der alltäglichen Praxis muss das Gesetz daher dem jeweiligen ‚state-of-the-art’ entsprechend ausgelegt werden, und die Entscheidung somit folgende klinische Kriterien erfüllen:

  • Berücksichtigung neuer diagnostischer (MRI) und therapeutischer Ansätze (minimal-invasive kardiologische Eingriffe)

  • Vorgehen nach medizinethischen Grundsätzen (Patientenautonomie, Benefizienz, Transparenz der Entscheidungen)

  • Einbindung vieler Standpunkte sowohl innerhalb der Klinik als auch in Form von Konsiliarbefunden anderer Fachdisziplinen.

An unserer Klinik werden ausnahmslos alle Entscheidungen zum Spätabbruch in der öffentlichen Abteilungsbesprechung getroffen. Häufige Themen für kontroversielle Diskussionen sind dabei

  • Operationalisierung des Begriffs „schwere Schädigung“ mit der Kategorien ‚Lebensqualität des Kindes’ und ‚Zumutbarkeit für die Eltern’

  • Individuelle psychosoziale vs. objektive medizinische Faktoren

  • Gewichtung der Einschätzung von PND-Spezialisten vs. derer anderer Kollegen

  • Zeitdruck durch die Schwelle SSW 24 (Fetozid) vs. möglichst vollständiger Diagnostik im Zeitverlauf

  • Gewichtung von Zusatzbefunden (MRI, Entwicklungsneurologie) vs. Verantwortung der betreuenden Geburtshelfer.

Anhand mehrerer exemplarischer Kasuistiken mit ZNS-Fehlbildungen oder Herzvitien werden die Arbeitsweise, die Vorteile und die Schwierigkeiten einer strukturierten, kriterienorientierten Gruppenentscheidung präsentiert..