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DOI: 10.1055/s-0031-1284601
Qualifizierter Entzug–state of the art und aktuelle Daten
Abhängigkeitserkrankungen zeigen ohne suffiziente Behandlung häufig einen chronisch progredienten Verlauf mit erheblicher substanzbedingter Morbidität und Mortalität (Wodarz, 2005). So unterziehen sich ca. 24% aller Alkoholabhängigen mind. einmal pro Jahr einer „körperlichen Entgiftung“ (Wienberg, 1992). Höchstens 10% dieser Patienten können für eine weiterführende Postakutbehandlung (z.B. Entwöhnungsbehandlung) gewonnen werden. Von den lediglich körperlich entgifteten Patienten werden 84 bis 100% binnen 12 Monaten und bei nicht nahtloser Weiterverlegung ca. 50% binnen 4 Wochen bzw. ca. 75% binnen 3 Monaten rückfällig (Übersicht bei Fleischmann et al., 2002). Demnach erscheint eine stationäre Entzugsbehandlung mit Reduktion auf die Behandlung des körperlichen Entzugssyndroms weder therapeutisch noch ökonomisch sinnvoll (Wodarz et al., 2007). Die stationäre Entzugsbehandlung wird häufig aufgrund von Krisensituationen in Anspruch genommen (z.B. Druck durch Partner, Arbeitgeber, Führerscheinverlust, gesundheitliche/psychische Folgen etc.). Diese „Krise“ sollte genutzt werden, den Betroffenen dabei zu unterstützen, die initiale „Fremd-“ in eine intrinsische Veränderungsund Behandlungsmotivation umzuwandeln. Die Akutbehandlung bietet daher die Chance, die Weichen für eine Weiterbehandlung in der Postakutphase zu stellen. Dies sollte eine der zentralen Aufgaben des „qualifizierten Entzuges“ sein und eben nicht die häufig praktizierte Beschränkung auf eine reine Komplikationsbehandlung (Entzugssyndrom) unter Vernachlässigung der eigentlichen Grunderkrankung (Abhängigkeit). Im Mittelpunkt stehen der „state-of-the-art“ eines qualifizierten Entzuges und aktuelle Befunde zur Wirksamkeit. (BMBF-Förderkennzeichen 01 GX 0701)