Rofo 2011; 183(5): 485
DOI: 10.1055/s-0031-1274662
DRG-Mitteilungen

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Genehmigungspflichtige Forschung oder klinische Patientenversorgung?

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Publication Date:
29 April 2011 (online)

 

Expertengremium der Deutschen Röntgengesellschaft berät bei Studienanträgen

Die Deutsche Röntgengesellschaft startet ein Beratungsangebot zur Bewertung von diagnostischen Strahlenanwendungen im Rahmen klinischer Studien. Ein Expertengremium aus fachkundigen Radiologen, Nuklearmedizinern und Strahlentherapeuten prüft auf Anfrage diagnostische Strahlenanwendungen, die als Bestandteil geplanter Studien vorgesehen sind. Schwerpunkt der Beratung ist die Frage, ob die Bildgebung mit ionisierender Strahlung in Art und Umfang dem aktuellen Stand der Heilkunde in der klinischen Patientenversorgung entspricht oder als genehmigungsbedürftige Forschung nach RöV und StrlSchV einzustufen ist.

Da derzeitig an deutschen Kliniken die Heilkundezuordnung standortspezifisch unterschiedlich ausfällt, liegt das Hauptaugenmerk der DRG-Beratung darauf, transparente Empfehlungen zum Stand der Heilkunde in der radiologischen und nuklearmedizinischen Bildgebung auszusprechen. Die DRG-Initiative will dazu beitragen, die bundesweite Harmonisierung der Heilkundezuordnung nach RöV und StrlSchV zu unterstützen.

Alle Details zum Anfrage- und Bewertungsverfahren finden Sie unter http://www.drg.de/klinische-studienkoordination. Dort ist der allgemeine Ablauf der DRG-Beratung aufgezeigt. Vorgesehen ist die Beurteilung der diagnostischen Strahlenanwendungen und der relevanten Studiendetails innerhalb von 4 Wochen durch 3 ausgewiesene Experten der DRG-Expertenkommission. Um das kostenlose Beratungsangebot wahrnehmen zu können, müssen Sie ausschließlich das entsprechende Anfrageformular von der DRG-Homepage (http://www.drg.de/klinische-studienkoordination) herunterladen und die ausgefüllte Anfrage mit den Details der Strahlendiagnostik im Rahmen der geplanten Studie an die Koordinationsstelle der DRG zurücksenden. Die ausgefüllten Anfrageformulare bilden die Grundlage für die Heilkundebewertung durch die DRG-Expertenkommission.

Die abschließende Bewertung der diagnostischen Strahlenanwendungen und letztlich die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz obliegt weiterhin den fachkundigen Ärzten nach RöV und StrlSchV und den zuständigen Ethikkommissionen.

Beratung bei Studienanträgen

Ansprechpartnerin

Dr. rer.nat. Rebekka Epsch

Geschäftsstelle der Deutschen Röntgengesellschaft e.V.

Tel.: 030/91607021

Mobil: 0151/42505813

E-Mail: Email: studienkoordination@drg.de

Anträge im Netz: www.drg.de/klinische-studienkoordination

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