Rofo 2011; 183(3): 301-302
DOI: 10.1055/s-0031-1274589
DRG-Mitteilungen

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DRG - Informationen zu den von der SSK novellierten Strahlenschutz-Fachkunden – Fachkunde im Strahlenschutz neu geregelt – Was bringt sie für die Radiologie und Nuklearmedizin?

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Publication Date:
22 February 2011 (online)

 

Wichtiger Hinweis

Mit dem Sachkundeerwerb kann erst begonnen werden, wenn Kenntnisse im Strahlenschutz nachgewiesen sind; diese werden vermittelt in je 4-stündiger theoretischer und praktischer Einführung in den Strahlenschutz durch fachkundige Ärzte. Diese Kenntnisse im Strahlenschutz müssen von der Ärztekammer oder einer Behörde bescheinigt sein.

Der später nach Rö1 umfassend fachkundige Radiologe braucht nicht die FK Rö2 Notfalldiagnostik zu erwerben. Der Sachkunde-Erwerb kann sich daher sofort auf einen Anwendungsbereich aus Rö3 Röntgendiagnostik eines Organsystems konzentrieren. Näheres siehe unter 1.

Der Strahlenschutz für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung ist nur aus historischen Gründen bisher in 2 Verordnungen geregelt: Zum einen die Nutzung Röntgenstrahlung in der Röntgenverordnung (RöV), zum anderen der Umgang mit radioaktiven Stoffen und hochenergetischer Strahlung in der Medizin (Nuklearmedizin sowie Brachy- und Teletherapie) in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Trennung gilt auch für den Erwerb der erforderlichen Fachkunden im Strahlenschutz für Ärzte.

Da aus fachlicher Sicht die medizinischen Anwendungsverfahren ionisierender Strahlung in Kombination beider Verordnungen zunehmen, hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Strahlenschutzkommission am 22.02. 2007 gebeten, die Anforderungen an die Strahlenschutz-Fachkunden in der Medizin (FK) einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und dazu entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten.

Nach intensiven Beratungen, an denen auch die radiologischen Fachgesellschaften beteiligt waren, hat die Strahlenschutzkommission (SSK) am 2. Dezember 2010 die Empfehlung „Anforderungen an die Strahlenschutz-Fachkunden in der Medizin für Ärzte“ mit Erläuterungen der neuen bzw. modifizierten Sachkunde-Tabellen, in denen die Zeiten zum Sachkundeerwerb und die Anzahl dokumentierter Untersuchungen für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV und StrlSchV aufeinander abgestimmt und angepasst wurden, verabschiedet.

Die vorliegende Empfehlung der SSK befasst sich insbesondere mit der Neufassung der erforderlichen Sachkunde im Strahlenschutz und gliedert sich in die Bereiche Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin, Strahlentherapie sowie Zahnmedizin. Zum Medizinexperten wird es eine gesonderte Empfehlung geben.

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