Gesundheitswesen 2011; 73 - V27
DOI: 10.1055/s-0031-1274433

Leistungsbeschreibung der Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein – die fünf Kernaufgaben der sozialpsychiatrischen Dienste

K Petzold 1
  • 1Facharbeitskreises Psychiatrie im Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und Städteverband, Eutin

Der öffentliche Gesundheitsdienst steht unter einem permanenten Sparzwang und gerät häufig in die Situation, sich rechtfertigen zu müssen. Insbesondere bei internen und externen Überprüfungen zeigt sich dabei, dass anerkannte Beurteilungskriterien für die personelle Besetzung fehlen.

Aus diesem Grund wurden im Jahr 2006 in Schleswig-Holstein von der Arbeitsgemeinschaft „Gesundheitsdienst„ im Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Städteverband landesweite Qualitätsstandards entwickelt und von den kommunalen Landesverbänden lobend anerkannt. Es sind in übersichtlicher Form für alle gesetzlichen Aufgaben die Rechtsgrundlagen, die erforderlichen Qualifikationen der beteiligten Personen und der

Arbeitsaufwand im Einzelnen dargestellt.

Der Facharbeitskreis „Psychiatrie„ der Arbeitsgemeinschaft „Gesundheitsdienst„ hat in diesem Rahmen fünf Kernaufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste beschrieben und so – trotz erheblicher Varianz in der Aufgabenwahrnehmung – eine gemeinsame Arbeitsgrundlage geschaffen.

Hierdurch wird eine Transparenz erzielt, die in der täglichen Arbeit sehr wertvoll ist. Intern werden sich alle direkt Beteiligten selbst darüber klar, was sie alles tun und welcher Aufwand damit verbunden ist. Des weiteren sind die Leistungsstandards eine nachvollziehbare Diskussionsgrundlage bei Stellenbewertungen, Aufgabenkritik und Umstrukturierungsmaßnahmen.

In einem nächsten Schritt sollen nun auf Basis dieser Leistungsbeschreibungen Grundlagen für die Personalbemessung bezogen auf Einwohnerzahl und regionale Gegebenheiten erarbeitet werden.

Dargestellt werden die fünf Kernaufgaben der Sozialpsychiatrischen Dienste und die nächsten Schritte zur Personalbedarfsermittlung auf dieser Grundlage.