Gesundheitswesen 2011; 73 - V24
DOI: 10.1055/s-0031-1274430

Aufgaben der Psychiatrie bei Amok und Amokdrohungen

H Dreßing 1
  • 1Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, Universität Heidelberg

Amokläufe sind sehr seltene Ereignisse, dennoch rücken sie unter dem Eindruck aktueller Vorkommnisse zunehmend in das Blickfeld der Medien und der Politik.

In der wissenschaftlichen Diskussion gibt es bisher keine allgemein akzeptierte Definition von Amok. Dies führt dazu, dass recht unterschiedliche Tatkonstellationen mit dem Begriff Amok in Verbindung gebracht werden. Notwendig ist deshalb zunächst eine begriffliche Präzisierung.

In einigen Fällen wurde auch bekannt, dass sich die Täterin/der Täter kurz zuvor in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befunden hat. Dies verdeutlicht, dass sich auch die Psychiatrie mit der frühzeitigen Erkennung und Prävention von Amoktaten auseinandersetzen muss. Dabei ist eine kritische Reflexion des professionellen Handelns bei der Risikoeinschätzung von Amokdrohungen unabdingbar. Amok kann sich im Kontext einer psychischen Störung entwickeln, keineswegs bedeutet die Subsumption einer Tat unter die Rubrik Amok aber automatisch, dass es sich um eine(n) kranke(n) und behandlungsbedürftige(n) Täterin/Täter handelt. Dies gilt noch mehr für die immer häufiger werdenden Amokdrohungen. Amokdrohungen mit primär manipulativ-interpersoneller Zielsetzung ohne tatsächliche Handlungsintention sind durchaus keine Seltenheit. Maßnahmen des Unterbringungsrechts sind also nur dann angezeigt, wenn Amokdrohungen im Kontext nachweisbarer psychischer Störungen auftreten.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die vorhandene eher spärliche empirische Datenlage zu Amok, referiert bekannte Risikofaktoren und versucht Handlungsanweisungen für bestimmte Risikokonstellationen zu entwickeln.