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DOI: 10.1055/s-0030-1270620
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Fristlose Kündigung eines Chefarztes
Abrechnungsverstöße gegen die GOÄ bei Privatliquidation als wichtiger Grund zur außerordentlichen KündigungPublication History
Publication Date:
10 January 2011 (online)
Grundsätzlich kann der Sachverhalt einer Abrechnung, zu der ein Chefarzt nach der GOÄ nicht berechtigt ist, ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch das Krankenhaus sein. Dabei kann ein solcher wichtiger Grund nicht nur in einer erheblichen Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten (z. B. ärztliche Leistungen) liegen, sondern auch die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie insbesondere eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten sein. Jedoch muss Pflichtwidrigkeiten im Leistungs- oder Verhaltensbereich grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen, ehe sie zum Anlass einer fristlosen Kündigung genommen werden darf.
Bild: Jupiterimages, CD 248
Korrespondenz
Dr. iur. Isabel Häser
Rechtsanwältin
Ehlers, Ehlers und Partner
Widenmayerstr. 29
80538 München