Der Klinikarzt 2010; 39(12): 540-541
DOI: 10.1055/s-0030-1270620
Recht

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Fristlose Kündigung eines Chefarztes

Abrechnungsverstöße gegen die GOÄ bei Privatliquidation als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
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Publication Date:
10 January 2011 (online)

 

Grundsätzlich kann der Sachverhalt einer Abrechnung, zu der ein Chefarzt nach der GOÄ nicht berechtigt ist, ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch das Krankenhaus sein. Dabei kann ein solcher wichtiger Grund nicht nur in einer erheblichen Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten (z. B. ärztliche Leistungen) liegen, sondern auch die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie insbesondere eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten sein. Jedoch muss Pflichtwidrigkeiten im Leistungs- oder Verhaltensbereich grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen, ehe sie zum Anlass einer fristlosen Kündigung genommen werden darf.

Bild: Jupiterimages, CD 248

Korrespondenz

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Dr. iur. Isabel Häser

Rechtsanwältin

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80538 München