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DOI: 10.1055/s-0030-1268816
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Überleitung der Chefarztvergütung in den TV-Ärzte - Kehrtwende durch abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. Dezember 2010 (online)
Einführung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 09.06.2010 (Az.: 5 AZR 384/09) gegen die Rechtsauffassung der Mehrheit der Landesarbeitsgerichte entschieden und die Überleitung der Chefärzte in die EG 15 Ü des TVöD bejaht.
Bereits in der RöFo 7/2010 haben wir über die Problematik der Überleitung der Festvergütung der Chefärzte seit dem Wegfall des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) und dem Inkrafttreten des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie des ersten arztspezifischen Tarifvertrags (TV-Ärzte) berichtet. Zum Zeitpunkt der damaligen Bearbeitung lag eine abschließende Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch nicht vor. Die bis dahin ergangenen zweitinstanzlichen Urteile hatten sich fast ausschließlich zugunsten der Chefärzte und damit für eine Überleitung in den TV-Ärzte ausgesprochen. Nunmehr hat das BAG in 5 Parallelentscheidungen (Az.: 5 AZR 122/09, 5 AZR 498/09, 5 AZR 696/09, 5 AZR 384/09, 5 AZR 637/09) überraschend dieser überwiegenden Rechtsauffassung der Landesarbeitsgerichte widersprochen und eine Überleitung der Chefarztvergütung in die EG 15 Ü des TVöD bejaht.
Rechtsanwälte Wigge
Dr. Ulrike Tonner Rechtsanwältin
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