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DOI: 10.1055/s-0030-1268492
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Entschließung der Mitglieder der DVfR zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Resolution of the DVfR Members on Implementation of the UN Disability Rights ConventionPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
07. Dezember 2010 (online)
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) als interdisziplinärer Zusammenschluss von Verbänden der Sozialleistungsträger, der Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, der Behinderten- und Selbsthilfeverbände, Berufs- und Fachorganisationen sowie Rehabilitationsexperten und interessierten Einzelpersonen teilt die Zielvorgaben der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen (BRK) und beteiligt sich an ihrer Verwirklichung. Die Förderung selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist bereits seit langem Anliegen der DVfR.
Seit Inkrafttreten der BRK im März 2009 setzt sich die DVfR daher mit Nachdruck dafür ein, dass die aus der Konvention erwachsenden völkerrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland schrittweise, in erkennbaren Etappen, erfüllt werden. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich dabei in vielen Bereichen auf bereits geltendes nationales Recht stützen, insbesondere auf das SGB IX, dessen Anwendung und Weiterentwicklung ohnehin eine ständige Aufgabe der Politik und der Fachorganisationen ist.
Die DVfR sieht es als ihre Aufgabe an, in engem Zusammenhang mit allen in der BRK genannten Verpflichtungen insbesondere die Umsetzung des Artikels 26 BRK (Habilitation und Rehabilitation) zu fördern. Artikel 26 beschreibt Querschnittaufgaben, die in alle Lebensbereiche behinderter Menschen hineinwirken. Zu organisieren sind:
wirksame und geeignete Maßnahmen für ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, zur Förderung umfassender körperlicher, geistiger, sozialer und beruflicher Fähigkeiten sowie für die volle Einbeziehung der Betroffenen in alle Aspekte des Lebens; umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und -programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, die frühzeitig einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen; Leistungen und Angebote, die so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten; öffentliche Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte; Förderung von Verfügbarkeit, Kenntnis und Verwendung unterstützender Geräte und Technologien.
Die Managementfunktionen für die Rehabilitation sind durch alle Akteure der Rehabilitation gemeinsam mit den Organisationen behinderter Menschen wahrzunehmen.
Die Mitglieder der DVfR stehen untereinander in einem permanenten interdisziplinären Austausch, um konsensfähige Lösungen zu konkreten Aufgabenstellungen der BRK zu erarbeiten und umzusetzen.
Die DVfR wirkt darauf hin, dass ihre Mitgliedsinstitutionen eigene Aktionspläne entwickeln oder andere geeignete Aktivitäten entfalten, um in messbaren Schritten die Umsetzung der Ziele der BRK voranzubringen.
Die Mitglieder der DVfR tragen auf allen Ebenen zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei und übernehmen in ihrem Rahmen Verantwortung für die Umsetzung der Konvention. Dafür kann die DVfR ihre über Jahrzehnte eingeübte Erfahrung mit der gleichberechtigten Mitgestaltung von Rehabilitation durch behinderte Menschen und ihre Interessenvertretungen nutzen und weiterentwickeln.
Heidelberg, 15. Oktober 2010
Korrespondenzadresse
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
Friedrich-Ebert-Anlage 9
69117 Heidelberg
eMail: info@dvfr.de