Rofo 2010; 182(10): 918-919
DOI: 10.1055/s-0030-1267314
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Radiologie & Recht
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Zur Mindestausstattung einer medizinischen Universitätsprofessur im Bereich der Krankenversorgung

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Publication Date:
04 October 2010 (online)

 

Einführung

Der Kostendruck im Bereich der medizinischen Hochschulen und Universitätskliniken wächst. Insbesondere aufgrund der zunehmend schwierigen Haushaltssituation der meisten Bundesländer versuchen die Vorstände von Universitätsklinika mit der Unterstützung der Landespolitik Forschung, Lehre und Krankenversorgung weiter zu rationalisieren, wobei einzelne Maßnahmen durchaus Rationierungstendenzen zeigen. Einzelne Kliniken, Institute und andere Einrichtungen werden zusammengelegt oder aufgelöst, bestimmte Aufgabenbereiche herausgetrennt und anderen Abteilungen zugeschrieben. In der Röfo 12/2009 wurde bereits über die Auswirkungen solcher Umstrukturierungen auf die Privatliquidation des medizinischen Hochschullehrers berichtet. Dieser Beitrag setzt sich mit der Mindestausstattung einer medizinischen Hochschulprofessur im Bereich der Krankenversorgung und der besonderen und oftmals verkannten Bedeutung des Fachbereichsrats Medizin auseinander. Anlass hierfür ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2006 (Az. 15 B 2574/06).

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