Das Referat beleuchtet die folgenden Fragestellungen aus fachlicher Sicht: – Welche direkten Auswirkungen haben die Vorgaben der Transparenzvereinbarungen auf die praktische Arbeit der Prüfteams? – Wie reagieren Pflegeeinrichtungen auf die geänderten Prüfprozesse und die Veröffentlichung der MDK- Prüfergebnisse? – Sind bereits positive Effekte der internen Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtungen erkennbar? Die Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Insbesondere die verordnete Prüfquote von 100% ab dem Jahr 2011 und die Veröffentlichungen der MDK Prüfergebnisse haben spürbare Auswirkungen auf die Strukturen und Prozesse des MDK Berlin-Brandenburg, aber auch auf die der Leistungsträger und nicht zuletzt auf die der stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste gezeigt. Seit dem 1.7.2009 führt der MDK Berlin-Brandenburg alle Qualitätsprüfungen nach den §§112/114 ff SGB XI gemäß der Vorgaben der QPR und der Transparenzvereinbarungen durch. Durch die Gesetzesänderung wurde der Schwerpunkt noch deutlicher als bisher in die Überprüfung der tatsächlich erbrachten Pflegequalität beim Pflege-bedürftigen durch die Leistungserbringer gelegt. Die Überprüfung von strukturellen Rahmenbedingungen stehen überwiegend in direktem Zusammenhang zur pflegerischen Versorgung und beziehen sich auf konkrete Fragestellungen im Umgang mit Risiken und Gefahren für die Leistungsempfänger. Über Erfahrungen aus den durchgeführten Prüfungen wird berichtet