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DOI: 10.1055/s-0030-1266384
Sozialmedizinische Begutachtung der Deutschen Rentenversicherung: Qualitätssicherung von Gutachten bei Anträgen auf Erwerbsminderung
Hintergrund: Um festzustellen, ob Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente haben, ist eine sozialmedizinische Begutachtung erforderlich. Neben einer systematischen Qualitätssicherung ist auch die Gleichbehandlung aller Versicherten im Begutachtungsgeschehen zu gewährleisten. Das hier vorgestellte Verfahren zur Qualitätssicherung wird von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung entwickelt, um die Ergebnisqualität von Gutachten zu prüfen und langfristig zu verbessern. Kennzeichen des Verfahrens Die Qualitätssicherung der Begutachtung erfolgt über ein Peer-Review Verfahren. Die Qualität von Gutachten wird mittels folgender Qualitätskriterien erhoben: Einhaltung einer formalen und inhaltlichen Gliederung des Gutachtens (Formale Gestaltung), Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes medizinischer Erkenntnisse (Medizinisch-wissenschaftliche Grundlagen), sprachliche Darstellungsform (Verständlichkeit), Dokumentation der Befunde und Beantwortung der Gutachtenfragen (Vollständigkeit), Dokumentation der verwendeten Verfahren und Methoden (Transparenz) sowie deren wirtschaftlicher Einsatz (Wirtschaftlichkeit). Diese Qualitätskriterien werden jeweils durch einen vorgegebenen Satz von Prüffragen operationalisiert, die durch die Peers zu beantworten sind. Abschließend wird vom Peer die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens über ein Ampelsystem mit den Farben „grün“, „gelb“ und „rot“ bewertet. Reliabilität des Verfahrens Voraussetzung für einen künftigen Routineeinsatz des Verfahrens ist eine hohe Übereinstimmung der Peers in der Beurteilung der Gutachten. Bei der Entwicklung des Verfahrens wird daher die Reliabilität der Peers begleitend untersucht. Erste Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild der gutachterlichen Übereinstimmung in Abhängigkeit von der Fachrichtung des Gutachtens (Orthopädie, Neurologie/Psychiatrie, Innere Medizin) und dem jeweiligen Qualitätskriterium. So bestand die größte Übereinstimmung zwischen den Peers im Fachgebiet Orthopädie auf der Dimension „Formale Gestaltung“, während der niedrigste Wert bei der Bewertung der „Vollständigkeit“ des Gutachtens auftrat. Im Fachgebiet Neurologie/Psychiatrie erreichte die Dimension „Vollständigkeit“ dagegen die höchste Urteilskonkordanz. Schlussfolgerung und Ausblick: Das Qualitätssicherungsverfahren ermöglicht eine systematische Betrachtung der Qualität von Gutachten durch die Anwendung einheitlicher Qualitätskriterien bei allen Rentenversicherungsträgern und führt damit zu einer qualitativen Vergleichbarkeit des Begutachtungsgeschehens. Um auch die Gleichbehandlung aller Versicherten zu gewährleisten, sind weitere Untersuchungen zur Reliabilität des Verfahrens notwendig.