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DOI: 10.1055/s-0030-1265631
Das KTQ-Verfahren Rehabilitation im ambulanten Bereich
Fragestellung: Jedem Patienten/Rehabilitanden sollte die optimale Behandlung/Therapie zu Teil werden – dieses Ziel unterstützt die Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, kurz KTQ®. Die KTQ® bietet spezifische Zertifizierungsverfahren für Qualitätsmanagementsysteme in Einrichtungen des Gesundheitswesens an. Aufgrund der sich ständig verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Aktualisierungen von Anforderungen der Kostenträger, Patienten und Angehörigen, wird zukünftig noch mehr als bisher, von ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen, eine steigende Qualität der angebotenen und geleisteten Dienstleistung erwartet. Ein gut strukturiertes, nachvollziehbares und überprüfbares Qualitätsmanagementsystem unterstützt hierbei, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Methodik: Im Bereich der Rehabilitation hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement im SGB IX definiert. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind aufgefordert diese Vorgaben ab Oktober 2012, mittels eines von der BAR zugelassenen Zertifizierungsverfahren nachzuweisen. Das KTQ-Verfahren (Version 1.1) Rehabilitation ist von der BAR seit dem 15. März 2010 als rehabilitationsspezifisches Verfahren anerkannt und somit auch von den Kostenträgern (GKV/RV) gelistet. Das Ziel des KTQ-Verfahrens ist, Einrichtungen ein Zertifizierungsverfahren des internen Qualitätsmanagementsystems mit Blick auf die Patientenorientierung anzubieten. Die KTQ® ist eine Gesellschaft der Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerates und des Hartmannbundes. Der Maßstab für eine Zertifizierung nach KTQ® ist der Kontinuierliche Verbesserungsprozess im Rahmen der sechs KTQ-Kategorien. Die entsprechenden Kategorien im KTQ-Verfahren sind: Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit, Informations- und Kommunikationswesen, Führung und, Qualitätsmanagement. Im KTQ-Verfahren wird zuerst durch die Einrichtung eine Selbstbewertung erstellt, die dann durch eine Fremdbewertung der KTQ-Visitoren® überprüft wird. Die KTQ-GmbH hat derzeit in den vier Bereichen ca. 1.300 Verfahren begleitet. Zertifizierte Einrichtungen nennen als die wichtigsten Vorteile mehr Transparenz und Effizienz in den Prozessabläufen sowie die Verbesserung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit. Durch den KTQ-Qualitätsbericht wird die Öffentlichkeit über das Qualitätsmanagement der Einrichtung informiert. Ergebnisse: Anfragen an die KTQ® zeigen, dass ambulante Rehabilitationseinrichtungen sich schon heute den aktuellen Anforderungen stellen wollen!