Zeitschrift für Palliativmedizin 2010; 11 - P106
DOI: 10.1055/s-0030-1265447

Palliative Care in Tirol: Das Konzept für die Integrierte Palliativbetreuung zuhause und im Pflegeheim

E Medicus 1, U van Appeldorn 2, K Wegleitner 3
  • 1Tiroler Hospiz-Gemeinschaft, Innsbruck, Austria
  • 2Tiroler Landesregierung, Abteilung Krankenanstalten, Innsbruck, Austria
  • 3IFF, Palliative Care und OrganisationsEthik, Wien, Austria

Die bestehenden Strukturen und Abrechnungssysteme in Österreich begünstigen derzeit den Verbleib schwerkranker und sterbender Menschen im Krankenhaus. Wenn sich eine Mensch trotzdem dazu entscheidet, das Lebensende zuhause zu verbringen, so müssen erhebliche finanzielle, oft auch soziale und psychische Belastungen und Unsicherheiten in Kauf genommen werden. Die Betreuenden der Grundversorgung, niedergelassene Ärzte und Einrichtungen der Hauskrankenpflege, kompensieren dann die strukturellen Defizite mit persönlichem Engagement und mit einem hohen Selbstanspruch, allerdings mit einem nicht honorierten Aufwand.

Die Tiroler Gesundheitsplattform hat vor zwei Jahren das Projekt „Palliativ- und Hospizversorgung in Tirol“ in Auftrag gegeben.

Ein Kernstück des Projektes wird hier vorgestellt, das Konzept für die integrierte Hausbetreuung für Palliativpatienten. Ziel dieses Konzeptes ist es, mehr Menschen zu ermöglichen, das Lebensende zu Hause oder im Pflegeheim zu verbringen. Dieses Ziel entlastet Krankenhäuser und entspricht dem Wunsch vieler Menschen. Dazu müssen die traditionellen Versorgungs- und Finanzierungsmuster überwunden werden.

Das Konzept „Integrierte Hausbetreuung für Palliativpatienten“ sieht vor, dass für diese Patienten zuhause ebenso wenig wie im Krankenhaus ökonomische Belastungen anfallen, dass die Angehörigen bei den organisatorischen Herausforderungen, die die Betreuung zuhause mit sich bringt, unterstützt werden und dass für die Betreuenden der Regelversorgung Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Anforderungen palliativer Betreuung und dem üblicherweise erhöhten Aufwand der Betreuung sterbender Menschen zuhause angemessen sind. Hausärzte und Hauskrankenpflegedienste können entsprechend ihrer Kompetenz palliative Betreuung anbieten, erbringen und abrechnen.