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DOI: 10.1055/s-0030-1265331
Morphin bei Dyspnoe
Das Opioid der Wahl zur Behandlung der therapierefraktären Dyspnoe ist Morphin. Aber auch andere Opioide wie z.B. Fentanyl werden zur Therapie der Atemnot eingesetzt. Bei der Anwendung sowohl von Morphin als auch von anderen Opioiden bei Dyspnoe handelt es sich um Off-Label Use, da Opioide nur für die Behandlung von starken und stärksten Schmerzen zugelassen sind.
Off-Label Use betrifft neben der Indikation für die Gabe eines Medikamentes u.a.auch den Applikationsweg. Hierfür sind Morphin und andere Opioide ein gutes Beispiel. Morpin ist genauso wenig zugelassen für die Indikation Atemnot wie für den inhalativen Applikationsweg. Da bei Tumorpatienten ohnehin häufig Morphin und andere Opioide gegen Schmerzen verschrieben werden, ist für die Kostenträger in der Regel nicht ersichtlich, für welche Indikation die Medikamente gegeben werden. Zudem handelt es sich insgesamt im Vergleich zu anderen außerhalb der Zulassung angewendeten Arzneimitteln um preisgünstige Medikamente. Beide Faktoren dürften eine Erklärung für ausbleibende Regresse bei Morphin zur Behandlung von Atemnot sein.
Wenn Medikamente Off-Label gegeben werden, sollten mögliche Alternativen vorher ausgeschöpft und die Anwendung idealerweise mit wissenschaftlichen Daten untermauert sein. Gerade für Opioide zur Behandlung der Atemnot ist die Evidenzlage besser als für manch andere Off-Label Behandlungen in der Palliativmedizin. Ein Cochrane Review von 2001 belegt die Wirksamkeit von Opioiden bei Atemnot, bemängelt allerdings die niedrigen Patientenzahlen der Studien. Eine 2003 veröffentlichte Studie mit ausreichender Patientenzahl unterstreicht aber die Empfehlungen des Cochrane Reviews. Auch wurde in verschiedenen Studien die Sicherheit des Einsatzes von Opioiden bei Atemnot untersucht. Es konnten keine bedrohlichen Nebenwirkungen dokumentiert werden.