Der Klinikarzt 2010; 39(7/08): 330
DOI: 10.1055/s-0030-1265247
Medizin & Management

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Leichenschau

Pflicht für jeden Klinikarzt
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Publication Date:
23 August 2010 (online)

 

Bei einem Todesfall im Krankenhaus ist jeder Krankenhausarzt zur Leichenschau verpflichtet, bei einem Todesfall außerhalb des Krankenhauses jeder niedergelassene Arzt. Das ist allerdings in den einzelnen Bundesländern gelegentlich abweichend geregelt. In vielen Bundesländern sind Ärzte im Rettungsdienst von der Pflicht zur Leichenschau befreit und sollen sich auf die Todesfeststellung beschränken. Ordnungswidrig handelt, wer als Arzt vorsätzlich oder fahrlässig die Leichenschau ablehnt oder nicht ordnungsgemäß durchführt.

Die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache hat "unverzüglich" zu geschehen, erläuterte Prof. Erich Miltner, Leiter der Rechtsmedizin am Univ.-Klinikum Ulm, auf dem MedCongress Anfang Juli in Baden-Baden. Die Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung haben mit großer Sorgfalt zu geschehen, denn mit der Ausstellung der Todesbescheinigung wird darüber entschieden, ob die Leiche ohne Kontrolle bestattet wird oder ob weitere Ermittlungen im Hinblick auf einen nicht natürlichen Tod erforderlich sind. Der Amtsarzt der Gesundheitsbehörde hat bei jedem Leichenschauschein die Pflicht, den Schein auf Plausibilität zu überprüfen. Darüber hinaus wird, außer in Bayern, eine zweite Leichenschau vor beabsichtigter Kremation durchgeführt.