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DOI: 10.1055/s-0030-1265242
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
... Fortsetzung des Artikels aus Heft 3/2010 – Urteil nach fehlerhaften mehrzeitiger Schilddrüsentotalentfernung
Publication History
Publication Date:
30 August 2010 (online)
Nachdem die Histologie nach einer Hemithyreoidektomie bei einer Patientin ein gekapseltes papilläres Schilddrüsenkarzinom ergab, empfahl der Operateur eine Restthyreoidektomie, ohne dass er sie dabei auf alternative Behandlungsmethoden der Restschilddrüse oder die Möglichkeit des Neuromonitorings hingewiesen hätte. Nach dieser Zweitoperation verblieb bei der Patientin eine Nervus-recurrens-Parese beidseits. Es entwickelte sich zudem eine parathyreoprive Tetanie. Ein Gericht hat nun das Urteil zu dem Fall gesprochen.
Korrespondenzadressen:
Prof. Dr. med. Prof. h.c. A. Thiede
ehem. Direktor der Chirurgischen Klinik und Poliklinik Würzburg I (ZOM)
Oberdürrbacherstr. 6
97080 Würzburg
Dr. jur. H.-J. Zimmermann
Rechtsanwält
Mergentheimer Str. 40
97082 Würzburg