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DOI: 10.1055/s-0030-1262053
Unterdeckung der Implantatkosten für Prothesen und Expander von 90,3% in DRGs für Mastektomie bei einzeitigem Wiederaufbau
Zielsetzung: Wirtschaftliche Patientenversorgung nach SGB V erfordert Abgleich und Anpassung von Erlösen und Kosten für medizinische Leistungen aus Kliniksicht. Dabei entsprechen DRG-Erlöse den Zielkosten der Behandlung. Zur Fragestellung der Kostendeckung für Implantate bei ein- und beidseitiger Mastektomie mit einzeitigem Wiederaufbau, DRG J06Z bzw. J16Z, wurde eine umfassende Kosten-Erlös-Analyse durchgeführt.
Materialien und Methoden: Retrospektive Analyse der kalkulierten DRG-Erlöse für den Sachkostenanteil für Implantate anhand des DRG Browsers 2007/2009 für Hauptabteilungen des InEK und Abgleich mit den tatsächlichen Kosten aus Jahresbericht bzw. eisTIK-Datenbank des UKK-Controlling für Implantate in 2009 der Universitätsfrauenklinik Köln. Berechnung der relativen Kostendeckung für Implantate durch Anzahl der DRGs J06Z bzw. J16Z x kalkulierte DRG Sachmitteleinnahmen für Implantate geteilt durch Implantatjahreskosten.
Ergebnisse: An der Universitätsfrauenklinik Köln wurden in 2009 n=98 J06Z und n=18 J16Z durchgeführt. Die kalkulierten Sachkostenerlöse für Implantate betrugen 69,65€ je J06Z DRG und 123,07€ je J16Z, zusammen 9.040,96€. Die Jahresgesamtausgaben der Frauenklinik für alle Implantate (n=174 Prothesen und Expander und n=16 Messimplantate) waren 121.645,60€, Ø699,47€ (404,94–1.171,44€). Bei einem einzeitigen Implantatwiederaufbau für alle Patientinnen entspricht dies kalkulatorisch Implantatkosten von 77,0%, somit einem Kostenanteil von 93.681,09€, entsprechend einer Unterdeckung von Ø–90,3%, von –82,8 für die günstigste Prothese bei einseitiger Mastektomie bis –94,7% für die teuersten Expander bei beidseitiger Mastektomie. Die Subvention betrug 2009 Ø729,66€ (325,29–2.219,81€)/Fall.
Zusammenfassung: Einzeitiger Wiederaufbau von Mastektomie/n mit Implantat/en ist in den DRGs auch 6 Jahre nach Einführung nicht kostendeckend kalkuliert, da Implantatkosten die kalkulierten Erlöse deutlich überschreiten. Eine wirtschaftliche Patientenversorgung vorausgesetzt, kann in Deutschland maximal 1 von 10 Patientinnen bei Mastektomie ein Implantat als Sofortrekonstruktion angeboten werden.