Ultraschall Med 2009; 30(6): 621
DOI: 10.1055/s-0029-1244869
SGUM/SSUM-Bulletin

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TaskForce Tarmed

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Publication Date:
14 December 2009 (online)

 

Wie früher schon angedeutet, sind immer noch kleinere Fehler und Unterlassungen im revidierten Kapitel 39 (Bildgebende Verfahren) vorhanden, welche zu einem erheblichen Teil zu Anträgen an die entsprechenden paritätischen Kommissionen führen. Aus heiterem Himmel haben gewisse Kostenträger nach über einem Jahrzehnt bewährter Abrechnungspraxis begonnen, die Vergleichsaufnahmen der Gegenseite bei Extremitäten-Untersuchungen nicht mehr zu bezahlen. Dies betrifft vor allem den Unfallversicherungs-Sektor. Offensichtlich sind sich die entsprechenden Organe der Kostenträger nicht bewusst, welch bedeutenden Stellenwert der Seitenvergleich innehat. Sie schneiden sich dann selber ins eigene Fleisch, wenn aufgrund eines fehlenden Seitenvergleichs eine natürliche degenerative Veränderung als Unfallschaden fehlinterpretiert wird. Selbstverständlich werden wir uns wehren, jedoch benötigen solche Demarchen einen grossen zeitlichen Aufwand und verärgern die Leistungserbringer.

Beat Dubs, Leiter TaskForce Tarmed