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DOI: 10.1055/s-0029-1237085
© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Neue Urteile zum Ausbildungsverhältnis des Krankenpflegepersonals
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
28. Juli 2009 (online)
Zusammenfassung
In einem Urteil vom 16.12.1976 – 3 AZR 556/75 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, daß das Ausbildungsverhältnis in der Krankenpflege nach dem derzeit geltenden Krankenpflegegesetz kein schulisches, sondern ein arbeitsrechtliches Ausbildungsverhältnis ist, sofern die praktische Ausbildung mit arbeitsrechtlich-betrieblicher Ausgestaltung gegenüber der theoretischen Ausbildung überwiegt. Daraus folgt die grundsätzliche Anwendbarkeit des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Das BAG hält daher den Ausbildungsträger gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 BBiG für verpflichtet, dem Auszubildenden kostenlos die Bücher zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung notwendig sind (1). In konsequenter Weiterführung dieser Rechtsprechung hat das BAG vor kurzem zu zwei weiteren, für die Praxis bedeutsamen Fragen aus dem Ausbildungsrecht der Krankenpflegeberufe Stellung genommen.