Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(46): 1597-1598
DOI: 10.1055/s-0029-1237085
Arztrecht

© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Neue Urteile zum Ausbildungsverhältnis des Krankenpflegepersonals

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
28. Juli 2009 (online)

Zusammenfassung

In einem Urteil vom 16.12.1976 – 3 AZR 556/75 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, daß das Ausbildungsverhältnis in der Krankenpflege nach dem derzeit geltenden Krankenpflegegesetz kein schulisches, sondern ein arbeitsrechtliches Ausbildungsverhältnis ist, sofern die praktische Ausbildung mit arbeitsrechtlich-betrieblicher Ausgestaltung gegenüber der theoretischen Ausbildung überwiegt. Daraus folgt die grundsätzliche Anwendbarkeit des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Das BAG hält daher den Ausbildungsträger gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 BBiG für verpflichtet, dem Auszubildenden kostenlos die Bücher zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung notwendig sind (1). In konsequenter Weiterführung dieser Rechtsprechung hat das BAG vor kurzem zu zwei weiteren, für die Praxis bedeutsamen Fragen aus dem Ausbildungsrecht der Krankenpflegeberufe Stellung genommen.