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Dtsch Med Wochenschr 1988; 113(30): 1204-1207
DOI: 10.1055/s-0029-1236099
DOI: 10.1055/s-0029-1236099
Arztrecht
© 1988 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Die Rechtsstellung des Arztes im Praktikum
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. August 2009 (online)
Zusammenfassung
Durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 14. 3. 1985 (− BÄO −, BGB1. I S. 555) ist als weiterer Teil der ärztlichen Ausbildung die Tätigkeit als Arzt im Praktikum (AiP) im Anschluß an das sechsjährige Medizinstudium eingeführt worden. Sie ist erstmals von den Absolventen des Medizinstudiums abzuleisten, die nach dem 30. 6. 1988 die Ärztliche Prüfung bestanden haben (1). Allerdings sind bezüglich der Rechtsstellung des AiP noch wichtige Fragen ungelöst.