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Dtsch Med Wochenschr 1993; 118(3): 76-78
DOI: 10.1055/s-0029-1235151
DOI: 10.1055/s-0029-1235151
Arztrecht
© 1993 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Heranziehung zur Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst bei Teilzeitbeschäftigung – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. 2. 1992
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Juli 2009 (online)
Zusammenfassung
Die Frage, ob auch teilzeitbeschäftigtes ärztliches und nichtärztliches Personal zur Leistung von Rufbereitschaft und zum Bereitschaftsdienst nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) verpflichtet ist, wurde bisher nicht einheitlich beantwortet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr durch ein Grundsatzurteil vom 12. 2. 1992 – 5 AZR 566/90 – die Streitfrage entschieden.