Dtsch Med Wochenschr 1995; 120(5): 151-152
DOI: 10.1055/s-0029-1233855
Arztrecht

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Rechtzeitigkeit der Patientenaufklärung bei ambulanten Operationen – Urteil des BGH vom 14. 6. 1994

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
21. August 2009 (online)

Zusammenfassung

In einem Urteil vom 7. 4. 1992 (1) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß der Patient vor einer stationären Operation so rechtzeitig über deren Erfolgsaussichten und Risiken aufgeklärt werden muß, daß er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann. Wird dem Patienten diese Möglichkeit nicht gegeben, ist seine Einwilligung rechtsunwirksam mit der Folge, daß eine Aufklärungspflichtverletzung vorliegt, für die der Operateur zivilrechtlich und strafrechtlich einzustehen hat.