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DOI: 10.1055/s-0029-1225734
Diagnostik und Therapie eines riesigen, eine Lebercyste imitierenden, retroperitonealen Tumors mit komplexer Binnenstruktur
Fragestellung: Eine 67-jährige Patientin war im April 2007 in einem auswärtigen Krankenhaus wegen einer cystischen Raumforderung am Unterrand des rechten Leberlappens operiert worden. Unter der Diagnose einer Lebercyste war eine laparoskopische Entdeckelung erfolgt. Bei Aufnahme in der hiesigen Klinik im November 2008 fand sich im Ultraschall eine 19×18×13cm durchmessende, in der Binnenstruktur komplexe Raumforderung im rechten Oberbauch, welche die Vena cava subtotal komprimierte. Es galt, die Organbeziehungen der Raumforderung, ihre Dignität und Genese zu klären und ein Behandlungskonzept aus den Untersuchungsergebnissen abzuleiten.
Methoden: Als Untersuchungen wurden eine Sonografie, eine ultraschallgesteuerte Punktion, eine Magnetresonanztomografie sowie serologische Untersuchungen auf das Vorliegen einer Echinococcose durchgeführt.
Ergebnisse: Dignität und Genese der Raumforderung konnten auch unter Einsatz der genannten Untersuchungsmethoden nicht geklärt werden. In synoptischer Wertung der Befunde wurde beschlossen, die Raumforderung in toto zu extirpieren. Intraoperativ bestätigte sich der MRT Befund einer retroperitonealen Raumforderung mit Verdrängung der Nachbarorgane. Makroskopisch bestand keine Infiltration in angrenzende Gewebe. Die Raumforderung konnte in aufwändiger Präparation unter Mitentfernung der rechten Nebenniere und der Gallenblase extirpiert werden. Histologisch handelte es sich bei der Raumforderung um ein Schwannom mit ausgeprägten regressiven Veränderungen im Sinne von Cystenbildungen. Es konnte das Ziel einer R0 Resektion erreicht werden
Schlussfolgerung: Retroperitoneale Raumforderungen, deren Dignität und Genese nach Untersuchung mit laborchemischen, serologischen und bildgebenden Verfahren unklar bleibt, sollten primär einer vollständigen operativen Entfernung zugeführt werden. Eine Punktion ist zu vermeiden, da sie das Risiko einer Verschleppung von potentiell malignen Zellen in sich birgt und auch das Ergebnis einer Punktion keine therapeutische Alternative zur Operation eröffnet.