Z Gastroenterol 2009; 47 - P3_4
DOI: 10.1055/s-0029-1225728

Leberresektion beim hepatisch metastasierten Mammakarzinom: Fallbericht & Literaturübersicht

M Klenk- Lorenz 1, J Harms 1, G Mayer-Alfs 1, J Outrata 2, B Motaref 3, J Fangmann 1
  • 1Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart (Sana-Verbund)
  • 2Pathologisches Institut am Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart
  • 3Abteilung für Diagnostische Radiologie, Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart

Fragestellung: Das Mammakarzinom ist der häufigste bösartige Tumor der Frau. Das Mammakarzinom hat von allen Krebserkrankungen die höchste Mortalität. Nach Therapie des Primärtumor entwickeln 36% Metastasen und/oder Lokalrezidive. Etwa 5% entwickeln auf die Leber beschränkte Metastasen. Die therapeutischen Optionen sind nicht zufrieden- stellend, insbesondere bei isolierter Lebermetastasierung die einer potenziell kurativen chirurgischen Therapie zugeführt werden können.

Methode: Als Schwerpunktklinik für hepatobiliäre Chirurgie berichten wir das Vorgehen bei einer 49-jährigen Patientin mit solitärer Lebermetastase eines vorbefundlich bekannten Mammakarzinoms.

Ergebnisse: Bei Mammakarzinom ist der Anteil der Leberresektionen <10% in der Gruppe „Non-colorektaler bzw. Non-neuroendokriner“ Lebermetastasen. Nach RO- Leberresektion können betragen die 3- bzw. 5-Jahres Überlebensraten 65% bzw. 22% Unter Chemo- und/oder Hormontherapie werden selbst bei guter Metastasenremission geringere Überlebenszeiten erreicht.

Diese Ergebnisse der Chirurgie berechtigten zu einer Ausweitung der Indikationsstellung zur operativen Therapie. Die Indikation zur Chirurgie ist somit auch bei nicht solitären Lebermetastasen und bilobärem Verteilungsmuster in Betracht zu ziehen. Strategien sind

  • bilobäre Segmentresektionen,

  • 2- zeitige Leberteilresektion

  • die Kombination von Leberresektion und Ablation.

In Ergänzung zur Chirurgie müssen sequentielle Therapieverfahren (wie z.B. CTX, RTX, SIRT bzw. Kombinationen) in Erwägung gezogen werden. Die Radiofrequenzablation allein kann als „zytodestruktives“ Verfahren im Vergleich zur Chirurgie keinen Anspruch auf Kuration erheben. Gründe sind die eingeschränkte Effektivitätskontrolle, die Limitierung aufgrund der Metastasengröße (Grenzwert 3–5cm Ø), die mangelhafte Vitalitätskontrolle eventuell verbleibenden Resttumorgewebes.

Schlussfolgerung: Patientinnen mit Lebermetastasen nach Mammakarzinom sollten daher in einer Klinik mit chirurgischer und hepatobiliärer Kompetenz zur Evaluation einer potenziellen Leberresektion unter onkologischen Gesichtspunkten vorgestellt werden