Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/s-0029-1223253
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
SAPV – Licht am Ende? Da sage einer, Nordlichter schauen hinterher
Publication History
Publication Date:
30 April 2009 (online)
Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinien zur Einführung der SAPV–spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (§ 132 d SGB V) wird derzeit auf allen Ebenen zwischen Kostenträgern und Palliativnetzen in den letzten Runden verhandelt – nachdem die Kassen monatelang eine Menge Geld auf Halde hatten. Es wird jetzt Zeit. Bei Drucklegung dieser klinikarzt–Ausgabe werden vermutlich die ersten Verträge im Trockenen sein.
Bis es – vielleicht – verpflichtende bundesweit einheitliche Richtlinien gibt, gelten regionale Abmachungen. Über die Landesebene Niedersachsen kann ich hier als Beispiel berichten: Die Palliativarbeitsgemeinschaft – PAG – Niedersachsen unter Leitung von Kollegin Thela Wernstedt hat gut und berufsgruppenübergreifend verhandelt, konnte jedoch nicht alle zufriedenstellen, wie das immer so ist. Unzufrieden bleibt mancher niedergelassene Kollege oder auch ausschließlich palliativmedizinisch arbeitende professionelle Dienste, wie die Göttinger (ehemals Support–) Gruppe um Friedemann Nauck. Endlich aber können qualifizierte Hausärzte nicht mehr nur mit 35–50 Euro pro Quartal und Patient, sondern mit einem angemesseneren Tagessatz bedient werden. Theoretisch können jetzt Krankenhausärzte im Palliative–Care–Team ambulant und sogar im stationären Hospiz tätig sein.
Bezüglich des strukturellen Aufbaus von Palliativnetzen darf man das Land Niedersachsen ohnehin als vorausschauend loben: 2004 hat die Medizinische Hochschule Hannover ein im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen erstelltes Gutachten „Palliativversorgung in Niedersachsen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Weiterentwicklung” vorgelegt.
2006 hat die Landesregierung unter Berücksichtigung dieses Gutachtens und unter Einbeziehung einer Expertenrunde das „Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen” veröffentlicht.
Seit Mitte 2006 fördert die Landesregierung auf der Basis dieses Rahmenkonzeptes den flächendeckenden Aufbau von Palliativstützpunkten als Netzwerke der örtlichen Erbringer der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Die Entwicklung hat gezeigt, dass wegen der Vielzahl mittelbar und unmittelbar einbezogener Leistungserbringer, des Bedarfs der Niedersächsischen Landesregierung an einer kompetenten Beratung in Fragen der künftigen Weiterentwicklung der Hospizarbeit und Palliativversorgung sowie nicht zuletzt wegen des wachsenden Interesses der Bevölkerung an einer qualitätsvollen hospizlichen und palliativen Versorgung eine auf Landesebene zentrale Institution erforderlich wurde.
Im November 2008 hat die notwendige Verknüpfung aller relevanten Akteure mit der offiziellen Einsetzung der „Niedersächsischen Koordinierungs– und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung” durch das Sozialministerium eine weitere Umsetzung erfahren (Ltg.: W. Hardinghaus, Osnabrück; Mitwirkung: Th. Wernstedt, Hannover; F. Nauck, Göttingen; R. Prönneke, Braunschweig; K. Niewöhner, Stade; K. Graf, Thuine).
Die Aufgaben der Niedersächsischen Koordinierungs– und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung sind:
Im Verhältnis zur Landesregierung: Bindeglied zwischen dem Sozialministerium sowie der Hospizarbeit und Palliativversorgung in ihrer Gesamtheit. Unterstützung und Beratung der Landesregierung im Sinne fachlicher Expertisen. Beteiligung bei Bundes– und Landesinitiativen. Im Verhältnis zur Hospizarbeit und Palliativversorgung: Beratung und Unterstützung beim Aufbau neuer Initiativen in haupt– und ehrenamtlichen Bereichen. Beratung bei der Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Beratung bei Vernetzung stationärer Institutionen und ambulanter Dienste. Im Verhältnis zur Öffentlichkeit: Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Betreuung von schwer kranken und sterbenden Menschen involviert sind.
Falls Sie, verehrte Leser – auch als Nichtnordlicht – Fragen oder Anregungen haben, rufen Sie uns gerne an: Niedersächsische Koordinierungs– und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung, Tel.: 0541/501–8000.