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DOI: 10.1055/s-0029-1223067
Angeborene Fehlbildungen – Welche Bedeutung hat ein Fehlbildungsregister?
Einleitung
Angeborene Fehlbildungen sind die häufigste Todesursache im Kindesalter und zweithäufigste Ursache der Säuglingssterblichkeit. Die Prävention von Geburtsdefekten stellt ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen dar. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland mit einer flächendeckenden Fehlbildungserfassung.
Methoden
Das Fehlbildungsmonitoring arbeitet multizentrisch und populationsbezogen. Grundlagen der Prävalenzberechnungen sind Daten von Kindern bzw. Feten mit angeborenen Fehlbildungen. Die Datenerfassung erfolgt anonymisiert über standardisierte Meldebögen.
Ergebnisse
Die Basisprävalenz großer Fehlbildungen liegt in der Erfassungsregion bei 3,4 pro 10.000 Geborene. Die häufigsten Diagnosen 2007 waren: Vorhofseptumdefekt (83,7 pro 10.000 Geborene), Ventrikelseptumdefekt (39,3 pro 10.000 Geborene), Subluxation des Hüftgelenks (17,6 pro 10.000 Geborene), Microcephalie (15,9 pro 10.000 Geborene), Polydaktylie (15,9 pro 10.000 Geborene), Klumpfuß (15,4 pro 10.000 Geborene), Trisomie 21 (14,8 pro 10.000 Geborene) sowie Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte (12,0 pro 10.000 Geborene). Neuralrohrdefekte werden im Mittel bei 10,3 pro 10.000 Geborenen beobachtet. Ein Prävalenzrückgang ist in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen.
Schlussfolgerungen
Durchschnittlich drei bis fünf von 100 Neugeborenen weisen eine oder mehrere angeborene Fehlbildungen auf. Neben Häufigkeitsangaben ermöglicht die Fehlbildungserfassung die Analyse von Risikofaktoren angeborener Fehlbildungen mit dem Ziel, präventive Strategien zu entwickeln oder zu verbessern. Wichtig ist eine professionelle multidisziplinäre Betreuung betroffener Familien in Perinatalzentren.
Angeborene Fehlbildungen - Fehlbildungsregister