Z Geburtshilfe Neonatol 2009; 213 - PO_G_12_09
DOI: 10.1055/s-0029-1222992

Hebammenbetreuung im Bundesland Niedersachsen

R Schaefers 1, F zu Sayn-Wittgenstein 1
  • 1Fachhochschule Osnabrück Verbund Hebammenforschung, Osnabrück

Nach Ausführungen der EU-Richtlinie, des Hebammengesetzes und den Berufsordnungen der Länder erfüllen Hebammen in Deutschland Aufgaben innerhalb der Primärversorgung der Frauen in der Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Zudem haben gesetzlich versicherte Frauen einen Anspruch auf Hebammenhilfe während dieser Lebensphase. In Ermangelung eines zentralen Melderegisters für Hebammen besteht Unkenntnis über die Anzahl der Hebammen in Deutschland sowie deren Versorgungsleistungen. Es kann somit nicht garantiert werden, dass den gesetzlichen Grundlagen Rechnung getragen wird. Zudem können die Themenfelder „Leistungen der Gesundheitsversorgung“ sowie „Beschäftigte im Gesundheitswesen“ der (Frauen-) Gesundheitsberichterstattung nur unzureichend dargestellt werden. Im Forschungsprojekt „Gesundheitssystemforschung im Kontext der Frauengesundheitsberichterstattung“ wird diese Problematik exemplarisch im Bundesland Niedersachsen aufgegriffen. Anhand eines eigens hierzu erstellten Namensregisters wurden alle im Bundesland Niedersachsen wohnenden und/oder arbeitenden Hebammen zu ihren Versorgungsleistungen befragt. Die Angaben von 1450 Hebammen konnten in der anonymisierten Auswertung der Daten berücksichtigt werden. Die Daten liefern nicht nur wichtige Hinweise auf die Versorgungsleistungen durch Hebammen, sondern bieten auch Anregung für die Indikatorenentwicklung in der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Letztendlich stellen sie eine wichtige Ergänzung für die (Frauen-) Gesundheitsberichterstattung dar.

Literatur: Horschitz, H. & Kurtenbach, H. (2003). Hebammengesetz. Hannover: Elwin Staude Verlag. Robert Koch Institut (2006). Gesundheit in Deutschland. Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Amtsblatt der Europäischen Union (2005). Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen