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DOI: 10.1055/s-0029-1222580
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Herausgabe von Krankenunterlagen Verstorbener an die Erben
Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9.10.2008Publication History
Publication Date:
12 May 2009 (online)
Problem
Die Herausgabe von Krankenunterlagen nach dem Tod eines Patienten kann in der Praxis in mehrfacher Hinsicht eine Rolle spielen. Nicht selten soll die Einsichtnahme durch die Erben oder nahe Angehörige des Verstorbenen der Klärung dienen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt begründen kann. In anderen Fällen sollen die Patientenunterlagen der Durchsetzung von Versicherungs- oder Rentenansprüchen oder auch der Feststellung dienen, ob der Erblasser im Hinblick auf seinen Geisteszustand im Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch testierfähig war. Der Arzt steht in allen diesen Fällen vor der Frage, ob er zu der verlangten Einsichtsgewährung berechtigt oder gar verpflichtet ist. Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen sich bei dieser Entscheidung mitunter schwer tun. Aufschlussreich erscheint hier ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG München vom 9.10.2008 – 1 U 2500/08).
Dr. jur. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße
2
76185 Karlsruhe