Dtsch Med Wochenschr 2009; 134(21): 1124-1125
DOI: 10.1055/s-0029-1222580
Arztrecht in der Praxis | Commentary

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Herausgabe von Krankenunterlagen Verstorbener an die Erben

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9.10.2008H.-J. Rieger
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Publication Date:
12 May 2009 (online)

Problem

Die Herausgabe von Krankenunterlagen nach dem Tod eines Patienten kann in der Praxis in mehrfacher Hinsicht eine Rolle spielen. Nicht selten soll die Einsichtnahme durch die Erben oder nahe Angehörige des Verstorbenen der Klärung dienen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, der Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt begründen kann. In anderen Fällen sollen die Patientenunterlagen der Durchsetzung von Versicherungs- oder Rentenansprüchen oder auch der Feststellung dienen, ob der Erblasser im Hinblick auf seinen Geisteszustand im Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch testierfähig war. Der Arzt steht in allen diesen Fällen vor der Frage, ob er zu der verlangten Einsichtsgewährung berechtigt oder gar verpflichtet ist. Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen sich bei dieser Entscheidung mitunter schwer tun. Aufschlussreich erscheint hier ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG München vom 9.10.2008 – 1 U 2500/08).

Dr. jur. H.-J. Rieger

Fachanwalt für Medizinrecht

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe