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DOI: 10.1055/s-0029-1215509
Erhebung zum Läusebefall in niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten
Hintergrund: Vor allem in den Wintermonaten sind viele Kindergemeinschaftseinrichtungen von lang anhaltendem oder häufig wiederkehrendem Kopflausbefall betroffen. Gesellschaftliche Vorurteile und daraus resultierende Angst vor Stigmatisierung erschweren auch heute noch die frühzeitige Eindämmung solcher Ausbruchsgeschehen. Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen gemäߧ34 (6) IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt einen Kopflausbefall mitteilen. Eine Übermittlung der Daten an Landes- und Bundesbehörden findet aber nicht statt. Daher liegen keine überregionalen Daten zum Auftreten von Kopfläusen vor.
Methodik: Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) hat für das 1. Quartal 2008 eine freiwillige Erhebung zum Kopflausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt. Die Erhebung bezog sich auf Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen und weitere Einrichtungen gemäߧ 33 IfSG. Abgefragt wurde die Anzahl der von Kopflausbefall betroffenen Einrichtungen, die Anzahl der betroffenen Kinder mit Erst- und Wiederholungsmeldungen sowie die in den Gesundheitsämtern getroffenen Maßnahmen bei einem Läusebefall in Gemeinschaftseinrichtungen.
Ergebnisse: An der Abfrage nahmen 23 Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen teil. Im 1. Quartal 2008 waren Grundschulen in Niedersachsen am stärksten betroffen. 24,2% meldeten einen Kopflausbefall. Pro betroffener Grundschule wurden durchschnittlich 3,3 Kinder mit Kopfläusen gemeldet. Auf 100 Erstmeldungen waren 9 Wiederholungsmeldungen zu verzeichnen. In Kindertageseinrichtungen und weiterführenden Schulen kamen dagegen auf 100 Erstmeldungen 14 bzw. 15 Wiederholungsmeldungen. Als häufigste Maßnahme bei einem Läusebefall halten 95,7% der Gesundheitsämter ein Merkblatt zu Kopfläusen für die Einrichtung und 82,6% ein Merkblatt für die Betroffenen bereit.
Schlussfolgerung: Erstmals konnten in Niedersachsen überregionale Daten zum Kopflausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen erhoben werden. Nach Angaben der Gesundheitsämter wird der Einhaltung der Meldepflicht in vielen Einrichtungen noch ungenügend nachgegangen. Ein vielfach genanntes Anliegen der Gesundheitsämter war die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Beteiligten (Eltern, Einrichtung, Gesundheitsamt), um den häufig vorkommenden gegenseitigen Schuldzuweisungen entgegenzuwirken. Es ist geplant die Abfrage in Abständen zu wiederholen, um den Gesundheitsämtern eine regelmäßige Rückmeldung zum Auftreten von Kopfläusen in Niedersachsen zu geben.