Gesundheitswesen 2009; 71 - A25
DOI: 10.1055/s-0029-1215467

Beschleunigte Erfassung der Sterbefälle in Hessen – erste Erfahrungen

H Uphoff 1, A Wirtz 2, M Hernschier 3, A Mühlhöfer 3, AM Hauri 1
  • 1Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Dillenburg
  • 2Hessisches Sozialministerium, Wiesbaden
  • 3Statistisches Landesamt Hessen, Wiesbaden

Hintergrund: Lebensbedrohliche Gesundheitsgefahren sind in Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen, Epidemien – z.B. einer Influenza-Pandemie – oder Hitzewellen weltweit stärker ins Bewusstsein gerückt. Die Erfassung von Sterbefällen stellt ein wichtiges epidemiologisches Instrument dar, um z.B. den Verlauf, das Ausmaß, betroffene Altersgruppen und die Schwere dieser Gesundheitsgefahren einschätzen zu können. Sterbefälle sind eindeutig, haben eine hohe Validität und werden routinemäßig vollständig erfasst, konnten in der Vergangenheit aber nur mit erheblicher Verzögerung zur Bewertung solcher Ereignisse herangezogen werden. Daher wurde in Hessen die Erfassung von Sterbefällen unter Berücksichtigung der überwiegend nationalen gesetzlichen Regelungen auf eine wöchentliche Erfassung umgestellt.

Methoden: Die elektronische Übermittlung der Sterbefälle von den Standesämtern zum Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) wurden in Hessen per Erlass seit der 24. KW 2008 von einem monatlichen auf ein wöchentliches Intervall umgestellt. Davor wurden alle nötigen Module seitens der Standesamt-Software, Übertragungsmasken und Auslesesoftware des HSL in einer Pilotphase geprüft. In Abstimmung mit dem Datenschutz werden dem HLPUG wöchentlich alle elektronisch übermittelten Sterbefälle mit Angaben zu Versterbe-Kreis, Wohnort-Kreis, Sterbedatum, Geschlecht und Geburtsdatum (nur Jahr und Monat) übermittelt. Zudem wird vom HSL eine Kontrolldatei übermittelt, in der aufgeführt ist, welche Standesämter bis zu welchem Datum übermittelt haben.

Erfahrungen: In Hessen werden mehr als 95% der Sterbefälle elektronisch übermittelt. Nach 10 bis 14 Tagen liegen die Meldungen aus mehr als 80% der Standesämter vor. Der Übermittlungs-Verzug einzelner Fälle führt dazu, dass nach 10 Tagen etwa 80% der Sterbefälle übermittelt sind. Dadurch werden deutliche Abweichungen der beobachteten Mortalität von der erwarteten etwa nach 2 bis 3 Wochen erkennbar. Die Übermittlung der Kontrolldatei ermöglicht Schätzungen der Vollzähligkeit, was den Zeitraum für erste Beurteilungen verkürzen kann. Die Erfassung der Sterbefälle mit den entsprechenden Daten ermöglicht eine sehr flexible Auswertung für Räume (bis Kreisebene) und Zeitintervalle (Tage, Wochen, Monate, etc.) und somit den Vergleich mit vielen weiteren Daten wie Temperatur, Influenza-Aktivität, Luftschadstoffe, etc... Ein direkter Bevölkerungsbezug ist nicht möglich.

Folgerungen: Das System stellt gegenüber den bisherigen Möglichkeiten eine deutliche Verbesserung der Zeitnähe und Flexibilität dar. Die Möglichkeiten der Vollzähligkeits- und Exzessschätzung, also auch Bildung von Erwartungswerten, soll weiter entwickelt werden. Die Möglichkeit bei Auffälligkeiten auch die zu diesem Zeitpunkt in den Gesundheitsämtern vorliegenden vertraulichen Informationen der Totenscheine zu nutzen, soll geprüft werden. Aufgrund des einheitlichen Gesetzesrahmens kann das Vorgehen leicht von anderen Bundesländern übernommen werden.