Gesundheitswesen 2009; 71 - A18
DOI: 10.1055/s-0029-1215460

Hygiene in der Zahnarztpraxis – Fragebogenerhebung in Sachsen-Anhalt 2008

C Kohlstock 1, K Böse 1, L Gräfe 1, A Kaline 1, D Kniep 2, D Lißner 3, B Wandelt 4
  • 1Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
  • 2Gesundheitsamt Landkreis Börde
  • 3Gesundheitsamt Landkreis Wittenberg
  • 4Gesundheitsamt Landkreis Harz

Hintergrund: Nach §36 Abs.2 IfSG und §13 GDG LSA unterliegen Zahnarztpraxen der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter. Im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte Oktober 2008 wurde in den Zahnarztpraxen dreier Landkreise in Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes mit dem Landesamt für Verbraucherschutz eine freiwillige Fragebogenerhebung durchgeführt. Ziel war eine qualifizierte Hygieneüberwachung durch Erlangung eines flächendeckenden Überblicks über den Hygienestandard in den Zahnarztpraxen.

Methodik: Die Erhebung wurde mit einem standardisierten postalisch versendeten Fragebogen durchgeführt. Die Daten wurden anonymisiert festgehalten, mittels SPSS analysiert und deskriptiv ausgewertet. Schwerpunkte umfassten u.a. Angaben zum allgemeinen Hygienemanagement, Befragungen zu örtlichen Gegebenheiten, Angaben zur Dentaleinheit sowie zur Aufbereitung von Medizinprodukten.

Ergebnisse: 348 Praxen wurden angeschrieben; 245 sendeten den Fragebogen zurück (Response-Rate von 70%). Darunter waren 109/245 Praxen der allgemeinen Zahnheilkunde (ZHK), 27/245 kieferchirurgische Praxen (KCH), 17/245 kieferorthopädische Praxen (KFO) und 92/245 Praxen ohne Angaben. In 202/245 Praxen war der Praxisinhaber für das Hygienemanagement verantwortlich, entweder alleine (106/245) oder in Kombination mit einer Arzthelferin (96/245). In 38/245 Praxen waren andere Mitarbeiter verantwortlich; 5/245 machten keine Angaben. Einen Hygieneplan hatten 237/245 Praxen; 208/237 dieser Pläne basierten auf Empfehlungen von RKI bzw. BZÄK. Der Untersuchung des Wassers der Dentaleinheiten wurde nicht der erforderliche Stellenwert beigemessen, nur 25/245 Praxen ließen ihr Wasser bakteriologisch untersuchen. Mangelhaft war die Bestückung der hygienischen Händewaschplätze. Trotz einiger Defizite konnte ein gutes Hygieneverhalten in den Zahnarztpraxen festgestellt werden. Die Gesundheitsämter können diese Daten im Rahmen der Hygieneüberwachung nutzen und bei Bedarf zu notwendigen Hygieneanforderungen gezielt beraten.