Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2009; 4(4): 249-260
DOI: 10.1055/s-0029-1214997
Recht und Begutachtung

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Medizinische Begutachtung

A.  P.  F.  Ehlers1 , S.  Gräfin von  Hardenberg1
  • 1Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät München, Berlin
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Publication Date:
12 August 2009 (online)

Bei der Zusammenarbeit zwischen Medizinern und Juristen kommt es in Anbetracht der verschiedenen Denkweisen und Begrifflichkeiten immer wieder zu Missverständnissen. Diese können gerade bei der Erstattung eines medizinischen Gutachtens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens weitreichende Folgen haben, da das Gutachten häufig über den Ausgang des Prozesses entscheidet. Die Kenntnis der gegenseitigen Rechte und Pflichten verhindert dagegen Missverständnisse und trägt zur Qualität des medizinischen Gutachtens bei. Der Beitrag möchte daher dem als gerichtlichen Sachverständigen bestellten Mediziner praktische Hinweise geben und juristisches Grundwissen vermitteln, um die Zusammenarbeit mit dem Gericht zu verbessern. Er orientiert sich in seinem Aufbau an der tatsächlichen Vorgehensweise vom Eingang bis zur Erledigung eines gerichtlichen Auftrags zur medizinischen Begutachtung. Es wird u. a. die Rolle des medizinischen Sachverständigen im Gerichtsverfahren erläutert und auf seine Pflichten gegenüber dem Gericht eingegangen sowie auf die rechtlichen Konsequenzen möglicher Pflichtverletzungen. Es werden außerdem praktische Hinweise für eine effiziente Bearbeitung des Gutachtens im Sinne des Gerichts gegeben und über die einschlägigen Vergütungsregelungen informiert. Ist sich der medizinische Sachverständige der spezifischen Erwartungen des auftraggebenden Gerichts bewusst, kann er sein Gutachten gezielt auf die ihm gestellte Aufgabe ausrichten und dadurch das Verfahren wesentlich fördern. Er wird seinen Gutachtenauftrag zügig und zufriedenstellend erledigen können und dem Gericht eine wichtige Stütze sein.

Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers

Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät, München, Berlin
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