Dtsch Med Wochenschr 1918; 44(3): 66-68
DOI: 10.1055/s-0028-1134200
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die Ergebnisse der neuzeitlichen Tuberkuloseforschung und das Mannschaftsversorgungsgesetz vom 31. V. 1906

Stadtschularzt  Thiele - stellvertretendem Vorsitzenden des Vereins zur Bekämpfung der Schwindsucht in Chemnitz und Umgegend (E. V.)
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Publication Date:
16 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Wenn auch das Mannschaftsversorgungsgesetz zugunsten tnberkulöser Heeresentlassener in weitgehender Weise Anwendung findet, ist eine grundsätzliche Berücksichtigung der Ergebnisse der neuzeitlichen Tuberkuloseforschung bei einer Neubearbeitung des Gesetzes dringend erwünscht. Schwerkranke Tuberkulöse sind in Hinblick auf den Schutz der Kinder vor Ansteckung solange als möglich oder dauernd in Heimstätten zurückzuhalten. Den Angehörigen soll eine „Heimstättenzulage” gewährt werden.

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