Dtsch Med Wochenschr 1934; 60(20): 749-752
DOI: 10.1055/s-0028-1129947
Erbbiologie

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Der bei der Einweisung eines Kranken in eine Heil- und Pflegeanstalt einzureichende ärztliche Fragebogen

Ein Hinweis aus Anlaß des Gesetzes zur Verhütung erbkranken NachwuchsesGustav Donalies
  • Aus der Brandenburgischen Landesanstalt Potsdam. Direktor: Landesmedizinalrat Dr. Gallus
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Der Wortlaut des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verpflichtet jeden Arzt zur Mitarbeit durch die zu erstattenden Anzeigen bekanntwerdender Fälle. Sein Sinn aber verpflichtet ihn darüber hinaus auch zur Mitarbeit dadurch, daß er die eventuell zum Nachweis einer Erbkrankheit erforderlichen anamnestischen Daten, die zu erfahren der Anstalt dann schwer oder unmöglich sein kann, beibringen hilft. Der Fragebogen, der bei der Einweisung eines Kranken in eine Heil- und Pflegeanstalt vom einweisenden Arzt ausgefüllt wird, ist — mag er früher eine kollegiale Formalität gewesen sein — jetzt ein Mittel, diese vom Sinn des Gesetzes geforderte Mitarbeit zu leisten.