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Dtsch Med Wochenschr 2009; 134(44): p40
DOI: 10.1055/s-0028-1124093
DOI: 10.1055/s-0028-1124093
Podcast
Arzt-Patienten-Verhältnis
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Ärztliche Aufklärung: Die Nachweispflicht liegt beim Arzt
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Oktober 2009 (online)
Gastroskopie, Herniotomie oder Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie – alle Untersuchungen und Operationen dürfen nur mit Einwilligung des betroffenen Patienten durchgeführt werden. Grundsätzlich genügt eine mündliche Aufklärung. Eine schriftliche Dokumentation, beispielsweise auf einem Aufklärungsbogen, sollte jedoch zusätzlich erfolgen. Mittlerweile stehen hierzu auch multimediale Systeme zur Verfügung.
Schlüsselwörter
Ärztliche Aufklärung - Einwilligung - Patientenverfügung - Aufklärungsbogen - Podcast
- Ohne Einwilligung des Patienten zählt ein operativer Eingriff als Körperverletzung →
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