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DOI: 10.1055/s-0028-1123991
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Durchführung einer Operation durch einen anderen als den beim Aufklärungsgespräch vorgesehenen und vom Patienten gewünschten Arzt
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 25.08.2008Publication History
Publication Date:
29 January 2009 (online)
Problem
Ein Kassenpatient hat bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus bekanntlich keinen Anspruch auf Durchführung der Behandlung durch einen bestimmten Krankenhausarzt. Dies schließt indes nicht aus, dass auch er den Wunsch nach Vornahme der erforderlichen medizinischen Maßnahmen durch einen bestimmten Arzt seines Vertrauens äußern kann und ihm die Erfüllung dieses Wunsches seitens des Krankenhauses zugesagt oder wenigstens nach den gegebenen Möglichkeiten in Aussicht gestellt werden kann. Das vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 25.08.2008 – Az: 5 U 28/08 – befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass ein operativer Eingriff, ohne den Patienten vorher darüber zu informieren, von einem anderen als dem von ihm gewünschten und auch in Aussicht gestellten Arzt durchgeführt wird.
Dr. jur. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße
2
76185 Karlsruhe