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DOI: 10.1055/s-0028-1122151
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Können die Ergebnisse der Widmarkschen Blut-Alkoholuntersuchung durch Medikamente beeinflußt werden?. I. Mitteilung: Somnintabletten (Allylisopropylmalonylcarbamid + Phenazetin + Acid. acet. sal.) und Aspirintabletten
Publication History
Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung
Aus unseren Versuchen geht hervor, daß sowohl Somnin als auch besonders das in den Somnintabletten enthaltene Aspirin selbst in größeren Mengen nicht in der Lage ist, Alkohol im Blut vorzutäuschen. Die im geschilderten Verkehrsunfall durchgeführten Blutuntersuchungen behalten also ihre volle Beweiskraft. Somnin kann Zustandsbilder hervorrufen, die für Trunkenheitserscheinungen gehalten werden können. Dies trifft, wenn tatsächlich nachgewiesen wird, daß B. Somnin genommen hat, auch für den Angeklagten zu. Es ist möglich, daß er auf den untersuchenden Arzt den Eindruck gemacht hat, er sei hochgradig unter Alkoholwirkung.
Ob eine wesentliche Beeinflussung durch die Somnintabletten zur Zeit des Unfalles schon vorlag, läßt sich nicht mit Sicherheit entscheiden, die eine 1œ Stunde vor dem Unfall genommene Tablette hat anscheinend keine auffälligen Erscheinungen verursacht. Drei weitere Tabletten, die angeblich erst kurz vor dem Unfall (Œ — œ Stunde) eingenommen worden sind, werden sich zur Unfallzeit noch nicht voll ausgewirkt haben.
Wir kommen zu dem Schluß: Aus den Zeugenaussagen und aus dem Ablauf des Unfallereignisses scheint uns einwandfrei hervorzugehen, daß der Angeklagte im Sinne des § 1 Absatz II der RStrVO. infolge körperlicher und geistiger Mängel sich nicht sicher im Verkehr bewegen konnte. Bei dieser Unsicherheit bildete die Alkoholwirkung zum mindesten eine wesentliche, mitwirkende Teilursache, zum Teil können die Erscheinungen, die der Angeklagte 3 Stunden nach dem Unfall darbot, von dem Genuß von Somnintabletten herrühren.
Können die Ergebnisse der Widmarkschen Blutalkoholuntersuchung durch Medikamente beeinflußt werden?