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DOI: 10.1055/s-0028-1096418
Die Auswirkungen des Inkrafttretens des neuen Gewebegesetzes auf die Hornhautspende am Beispiel der Mitteldeutschen Corneabank Halle
Hintergrund: Am 1. August 2007 trat das neue Gewebegesetz in Kraft. Es setzt die EG-Geweberichtlinie (2004/23/EG) mit dem Ziel um, EU-einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu schaffen. Damit bedarf die Gewinnung von Geweben, die Durchführung der erforderlichen Laboruntersuchungen, die Be- und Verarbeitung, die Konservierung und Lagerung, sowie das Inverkehrbringen der Gewebe eine arzneimittelrechtliche Erlaubnis. Zudem sind für Organe und Gewebe unterschiedliche Bestimmungen von Bedeutung, sodass eine Trennung der Gewebespende von der Organspende erfolgte. Methoden: Vor über einem Jahr wurden die möglichen Auswirkungen des kommenden Gewebegesetzes umfassend dargestellt und diskutiert, nun lassen sie sich deutlich durch einen Vergleich der vergangenen Jahre zeigen. Ergebnisse: Nach dem Inkrafttreten des Gewebegesetzes sanken die Hornhautspenden bereits im dritten Quartal 2007 auf 77% des Vorjahres. Im vierten Quartal 2007 sanken besonders die Multiorganspenden und Spenden aus externen Häusern auf 38% des Vorjahres. Schlussfolgerung: Das Gewebegesetz hatte insgesamt ein starkes Absinken der Hornhautspenden zur Folge, welches bereits vorher, aber besonders direkt nach dem Inkrafttreten eintrat. Davon ist besonders der Teil der Multiorganspenden und Spenden aus externen Häusern betroffen. Dies ist wahrscheinlich auf mangelnde Aufklärung und Unsicherheit bezüglich der Umsetzung des Gesetzes zurückzuführen.