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DOI: 10.1055/s-0028-1088445
Über den Ursprung von Totenschein und Sterbeurkunde sowie deren Form im Wandel der Zeit
Einleitung: Der Totenschein ist heute die letzte dokumentarische Handlung des Arztes für einen Patienten. Die Ursprünge des Totenscheins und der Sterbeurkunde liegen in der von kirchlichen Institutionen geführten gemeindlichen Geburten- und Sterberegistern. Migrationstendenzen und äußere Einflüsse in vorindustrieller Zeit und zu Beginn der Industrialisierung in Europa ließen Lücken in diesen Verzeichnissen entstehen. Die vorliegende Arbeit möchte sich mit der Dokumentation des Todes in dieser Zeit bis in die Gegenwart auseinandersetzen. Methoden: Im Rahmen dieser Untersuchung sollten Totenscheine und Sterbeurkunden aus verschiedenen Epochen ausgewertet werden. Dabei lag der Schwerpunkt auf deutschen Totenscheinen oder Sterbeurkunden. Ergebnisse: Insgesamt wurden bislang 15 Totenscheine ausgewertet. Die Urkunden stammen aus Deutschland, lediglich 2 Totenscheine stammen aus Amerika (von deutschen Auswanderern) und 3 aus Österreich. Die Zeitspanne reichte von 1791 bis 1960. Bei den frühen Totenscheinen war die manchmal lange Latenz des Ausstellens nach dem Tod (bis zu 23 Jahre danach) und der häufig im Zusammenhang mit militärischen Handlungen erfolgte Tod und die Urkundenausstellung erkennbar. Ende des 19. Jahrhunderts ersetzt die formalisierte Form des Totenscheins die alleinige handschriftliche Bestätigung in Briefform oder Eintragung in ein Sterberegister (z.B. 2 Sterbeurkunden aus dem Krieg von 1871). Schlussfolgerungen: 1. Der Totenschein in schriftlicher Form oder die Eintragung in militärische Sterberegister ersetzt Ende des 18. Jahrhunderts den bis dahin in Europa üblichen alleinigen Eintrag in das gemeindliche Sterberegister. 2. Möglicherweise liegen die Anfänge des Totenscheins, auch des Begriffs, in der schriftlichen Bestätigung des Todes im Rahmen von Kriegshandlungen. 3. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts ersetzt die formalisierte Form die vorher frei formulierten Briefe.