Gesundheitswesen 2008; 70 - A47
DOI: 10.1055/s-0028-1086272

Datenzusammenführung von Krankenhausfällen durch den MDK Hessen

J van Essen 1, M Hübner 1, B Kohlberger 1
  • 1MDK Hessen, Oberursel

Hintergrund: Bisher stehen den Krankenkassen keine kassenübergreifenden aggregierten Daten der abgerechneten Krankenhausfälle zur Verfügung. Es mangelt den Krankenkassen deshalb an einer verlässlichen Datengrundlage zu sachgerechten Verhandlungen mit den Krankenhäusern oder der Krankenhausgesellschaft. Deshalb wurde 2006 zwischen den Krankenkassen in Hessen und dem MDK Hessen eine Vereinbarung zur Zusammenführung der Krankenhausdaten der einzelnen Krankenkassen analog §301 SGB V geschlossen. Ziel: Ziel der Vereinbarung ist es, die Krankenkassen bei Verhandlungen zu einem sachgerechten landeseinheitlichen Basisfallwert mit korrekten und umfassenden Daten zu unterstützen. Methoden: Die Krankenkassen übermitteln die Daten der in den Krankenhäusern des Landes Hessen behandelten gesetzlich versicherten Patienten an den MDK Hessen. Die Daten werden von den Krankenkassen anonymisiert übermittelt und vom MDK Hessen zusammengefasst, mit einem zertifizierten Grouper groupiert und die Auswertung wird den hessischen Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Hierzu war eine entsprechende EDV-Anpassung und Programmierung notwendig. Ergebnisse: Bisher wurden zwei Auswertungsrunden problemlos durchgeführt. Für das erste Halbjahr 2006 und für das erste Halbjahr 2007 konnten jeweils ca. 430.000 Datensätze ausgewertet werden. Dies entspricht ca. 80% der hessischen Krankenhausfälle von gesetzlich versicherten Patienten. Für 2006 ergab sich ein durchschnittlicher Casemix-Index (CMI) von 1,026; für 2007 ergab sich ein durchschnittlicher CMI von 1,029. Diskussion: Dadurch, dass den Krankenkassen bisher aggregierte kassenübergreifende Abrechnungsdaten nicht zur Verfügung stehen, besteht bei Verhandlungen mit den Krankenhäusern oder der Krankenhausgesellschaft zur Zeit auf Krankenkassenseite ein Informationsdefizit. Dies gilt nicht nur für Verhandlungen des Landesbasisfallwertes, sondern auch für Budgetverhandlungen in den Krankenhäusern. Hier kann das beschriebene Verfahren der Datenzusammenführung in Hessen einen Ausgleich schaffen. Es wird deshalb diskutiert das Verfahren auch auf Krankenhausebene einzusetzen. Schlussfolgerungen: Die mit dem MDK Hessen getroffene Vereinbarung zur Datenzusammenführung ist praktikabel und ermöglicht es, den Krankenkassen für die Verhandlung eines sachgerechten Landesbasisfallwertes korrekte und umfassende Daten auf solider Datengrundlage zur Verfügung zu stellen. Es wird diskutiert die Vereinbarung in Zukunft auf krankenhausbezogene Auswertungen auszudehnen.