Der Charakter eines dualen Studiums ist durch eine intensive Praxiszeit
gekennzeichnet. Gemäß der Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung sind
Studierende künftig verpflichtet, mindestens 25% ihrer praktischen Studienzeit
eine Praxisanleitung zu erhalten. Allerdings ist dies aus verschiedenen Gründen
nicht immer umsetzbar. Als Alternative können anleitende Hebammen den
Studierenden im Rahmen des arbeitsverbundenen Lernens digitales Lehrmaterial
bereitstellen. Dies ermöglicht den Studierenden einen erfolgreichen Transfer von
theoretischem Wissen in die Praxis. Die didaktischen Möglichkeiten sind
vielfältig. In diesem Artikel beabsichtigen wir, Ihnen die Verwendung digitaler
Methoden sowie die Hintergrundinformationen vorzustellen.