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ergopraxis 2024; 17(06): 43
DOI: 10.1055/a-2288-1291
DOI: 10.1055/a-2288-1291
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Wie muss Arbeitszeit erfasst werden?
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Zur Dokumentation unserer Arbeitszeit in der Praxis füllen wir monatlich einen Stundenzettel aus, indem wir die abgeleisteten Therapieeinheiten eintragen. Gleichzeitig sollen wir unsere Termine auch im Praxiskalender pflegen. Ist dieser doppelte Aufwand nötig? Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit?
Therapeutin aus Niedersachsen
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
04. Juni 2024
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