Z Gastroenterol 2024; 62(03): 432-433
DOI: 10.1055/a-2266-1608
Der bng informiert

Auf das Verschulden kommt es an – Regressforderung wegen vertragsärztlicher Verordnung während eines stationären Krankenhausaufenthalts

Regresse sind gefürchtet. Die meisten Ärzte werden hierbei an Regresse nach einer Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung denken. Es kann aber auch zu einem Regress kommen, wenn eine gesetzliche Krankenkasse gegenüber der Prüfeinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung einen sog. sonstigen Schaden geltend macht, weil ein Vertragsarzt eine Verordnung ausstellt, während der Patient sich in stationärer Behandlung befindet. Hier lohnt es sich, die rechtlichen Vorgaben für einen solchen Regress zu kennen.



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Artikel online veröffentlicht:
05. März 2024

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