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DOI: 10.1055/a-2229-4648
Nachrichten
Neustart für die Pflege
Bei einem Treffen mit Spitzenvertretern von Pflege und Ärzteschaft im Dezember erklärte BMG Karl Lauterbach: „Pflege darf aktuell weniger, als sie kann. Das ist ein riesiges Problem: So verlieren wir potenzielle Pflegekräfte.“ Das hochqualifizierte Personal müsse aber Spaß am Beruf haben und die Dinge dürfen, die es kann. „Dafür machen wir einen Neustart“, erklärte er. Im Klartext: Der Minister legte die Eckpunkte für das Pflegekompetenzgesetz vor, zeitnah soll hierzu ein Gesetzesentwurf folgen. Inhaltlich sollen Pflegende künftig gestärkt und gemäß ihrer Qualifikation in der häuslichen Krankenpflege auch Leistungen verordnen können (z. B. Wundversorgung, Salben, Katheter). Darüber hinaus könnten die in der Versorgung tätigen Pflegekräfte bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit einbezogen werden. Advanced Practice Nurses sollen Heilkunde eigenverantwortlich ausüben können, etwa häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel oder bestimmte Arzneimittel verordnen. Zuletzt brauche die Pflege eine stärkere Stimme und mehr berufspolitische Kompetenzen …
Kommentar
Das Eckpunktepapier bietet vielversprechende Ansätze, um die Versorgung zu verbessern und die Pflegeberufe auf allen Qualifikationsniveaus angemessen zu betrachten. Die Pflegekräfte in Deutschland sind hoch qualifiziert und verfügen über umfassende Kompetenzen, die nicht ausreichend genutzt werden. Außerdem begrüße ich das klare Signal des BGM für eine zentrale berufsständige Vertretung. Das ist ein längst überfälliger Schritt und unterstützt die Bundesländer beim Aufbau einer Pflegekammer. Jetzt geht es darum, die Eckpunkte in einen Referentenentwurf zu gießen und gemeinsam mit den Vertretern der Pflege die Weiterentwicklung zu forcieren und eine ganzheitliche Finanzierung sicherzustellen, um eine Etablierung in die Praxis umsetzen zu können.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
29. Januar 2024
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