NOTARZT 2024; 40(01): 17
DOI: 10.1055/a-2211-1237
Aktuelles

Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Vergütung von Rettungsdiensten

Peter Sefrin

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat beim IGES-Institut eine Studie zur „Analyse bundeslandrechtlicher Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Vergütung von Rettungsdiensten“ in Auftrag gegeben und im August 2023 veröffentlicht [1]. In dieser wird vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion über die knappen Ressourcen in der Akut- und Notfallmedizin ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen der Finanzierung des Rettungsdienstes auf Landesebene gegeben.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Reform der Notfallversorgung als wichtigstes Ziel seiner Amtszeit vorgegeben – angesichts der Größe der Krankenhausreform und der kaum weniger komplexen Strukturen in der Notfallversorgung zweifeln jedoch viele, ob noch genügend Zeit und Energie für dieses Vorhaben vorhanden ist.

„Grundsätzlich gilt bei der Finanzierung eine Vollkostenbetrachtung. Dies umfasst auch die Kosten der Ausbildung der Notfallsanitäter. Das Kostendeckungsprinzip hat explizit in 14 von 16 Bundesländern Bestand“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Allerdings unterscheide sich die Umsetzung auf Landesebene erheblich. Während etwa in den Bundesländern Hamburg, Berlin und Bremen sämtliche Aufwendungen per staatlicher Gebührenordnung an die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitergegeben werden können, sei in den meisten Ländern eine unterschiedlich ausgestaltete Dualität zwischen pauschalen Investitionskostenerstattungen und Nutzungsentgelten je Fahrt zu beachten.

Allerdings eröffnen alle Rettungsdienstgesetze die Möglichkeit, Patienten in eine geeignete Einrichtung zu transportieren bzw. dorthin zu verweisen. Dies können künftig neben Krankenhäusern vermehrt auch Arztpraxen sein, die entsprechende Akutfälle in ihre Praxisabläufe integrieren und sich als Anlaufstellen zur Verfügung stellen. Hierzu existieren bereits in vielen Bundesländern erste Ansätze. Die Weitergabe von erzielten Einsparungen, etwa durch vermiedene Krankenhausbehandlungen, kürzere Bindungszeiten von Rettungswagen oder vermiedene Rettungswageneinsätze gestaltet sich aber nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Berücksichtigung von Investitionen in Verbindung mit restriktiven Regelungen im Sozialgesetzbuch V schwierig.

„Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hat sich in ihren vorgelegten Empfehlungen zur Reform des Rettungsdienstes für eine engere digitale Integration der zentralen Rufnummern 112 und 116117 ausgesprochen. Übernimmt aber die Kassenärztliche Vereinigung (KV) anrufende Hilfeersuchen von der 112 und erspart durch eine telefonische Beratung Einsätze des Rettungsdienstes, fehlt bislang einen Gegenfinanzierung dieser Maßnahme. Bei einer Ausschöpfung des Potenzials für eine bessere Steuerung in der Akut- und Notfallversorgung dürfen die KVen nicht auf den Vorhaltekosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sitzenbleiben. Vorhaltekosten auch z. B. für die Leitstellen 116117 und den aufsuchenden Bereitschaftsdienst werden nicht aufwandsadäquat vergütet.

Die Kosten für den Rettungsdienst in Deutschland sind in den letzten Jahren stark angestiegen – 2022 auf insgesamt 8,4 Milliarden Euro. Sie machen damit fast 10% der Ausgaben für Krankenhausbehandlungen aus. Das ist mehr als das Zehnfache dessen, was die GKV für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgibt. Ein wesentlicher Ausgabentreiber waren die Einsätze von Rettungswagen. Auf diese entfielen rund 4 Milliarden Euro. 2017 waren es noch 2,3 Milliarden Euro. Das ist ein Kostenanstieg von 75% in 5 Jahren. Blickt man zurück auf das Jahr 2010, so haben sich die Aufwendungen für den Rettungswagen von damals 1,3 Milliarden Euro sogar nahezu vervierfacht. Der spezifische Kostenanstieg lag im Zeitraum 2010 bis 2022 mit durchschnittlich 9,7% pro Jahr deutlich über dem der gesamten GKV-Leistungsausgaben.

Die ganze Studie finden Sie online unter: https://www.zi.de/fileadmin/Downloads/Service/Medien/MI/Ergebnisbericht_ZI_2023-10-20_Versand_cov.pdf

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Abb. 1


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Article published online:
07 February 2024

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