Z Gastroenterol 2023; 61(11): 1550
DOI: 10.1055/a-2191-8781
Der bng informiert

Selbstauskunftsbogen (§ 23 Infektionsschutzgesetz) – Praxen mit Eingriffsraum sind Einrichtungen für invasive Eingriffe!

Immer wieder versenden Gesundheitsämter in letzter Zeit einen Selbstauskunftsbogen unter anderem an gastroenterologische Schwerpunktpraxen. Die Behörden sind dann durch die Landeshygieneverordnung ermächtigt, „Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, ... infektionshygienisch zu überwachen.“



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Artikel online veröffentlicht:
09. November 2023

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